Schallschutzprogramm

Support und Service


Wir nehmen alle Arbeiten in einem engen Dialog mit den Hauseigentümern oder mit den von ihnen bezeichneten Bevollmächtigten in Angriff und unterstützen Sie in jeder Phase des Projekts.

Sie fragen – wir antworten!


Habe ich Anspruch auf Sanierung?

Grundsätzlich kann mit einem Einbezug in das Schallschutzprogramm des Flughafens Zürich und damit einer Kostenübernahme für zu treffende oder bereits getroffene Schallschutzmassnahmen gerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Liegenschaft befindet sich im seit dem 11. Mai 2018 rechtsgültig festgelegten Schallschutzperimeter.
  • Die Liegenschaft weist lärmempfindliche Räume auf.
  • Mit der Bau- oder Umbaubewilligung der Liegenschaft wurden keine Schallschutzmassnahmen gegen Fluglärm verfügt. Die Liegenschaft war zum Zeitpunkt des Baugesuchs weder von IGW-Überschreitungen betroffen, noch lag sie in einem Gebiet, in dem gemäss einem öffentlich aufgelegten Projekt des Flughafens mit solchen zu rechnen war. 
  • Dem Eigentümer sind seitens der öffentlichen Hand unter keinem Titel bereits Leistungen erbracht worden (Realisierung von Schallschutzmassnahmen). Auch hat er keine Zahlungen für bereits freiwillig getätigte Investitionen in passive Schallschutzmassnahmen erhalten.
Was versteht man genau unter einem Schallschutzfenster?

Ein Schallschutzfenster muss gemäss LSV unter Berücksichtigung des Ctr-Wertes mindestens 32 Dezibel (dB) des Aussenlärms dämmen ( R’w+Ctr ≥ 32 dB). Es zeichnet sich ausserdem dadurch aus, dass der Glaskörper aus unterschiedlich dicken Scheiben aufgebaut ist.

Was bedeutet der Korrekturwert Ctr?

Glas gerät bei gewissen Frequenzen in Schwingung. Diese Eigenschwingung vermindert die Lärmdämmwirkung eines Fensters. Abhängig von der Art des Lärms, vor dem ein Schallschutzfenster schützen soll, muss deshalb die Eigenschwingung des Glases berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck wurden so genannte Anpassungswerte entwickelt. Beim Fluglärm wird der Anpassungswert Ctr verwendet.

Was geschieht mit Schallnebenwegen?

Bauteile (z.B. innenliegende Rollladenkästen), die schalltechnisch nicht genügen, müssen so gedämmt werden, dass die Schalldämmwirkung in der Kombination von Fenster und Bauteil genügt.

Weshalb muss ich die Arbeit des Fensterbauers direkt bezahlen?

Die LSV verpflichtet den Eigentümer einer Liegenschaft, die nötigen Schallschutzmassnahmen vorzunehmen. Der Eigentümer ist demnach der Bauherr. Dies gilt für den Ersatz von bestehenden Fenstern durch Schallschutzfenster in lärmempfindlichen Räumen.

Gegenüber Unternehmern der anderen Arbeitsgattungen (z.B. Schalldämmlüfter, Fenster-schliessmechanismen, Rollladen-/Storenmonteur, Schreiner, Maler, Fensterreiniger, Gerüstbauer etc.), tritt die Flughafen Zürich AG als Bauherrin und Bestellerin auf. Die Rechnungen für diese Leistungen werden auch direkt durch den Flughafenhalter beglichen.

Rechts- und Vertragsbeziehungen

Ich habe hinsichtlich des Fenstertyps spezielle Wünsche und Anliegen, wie muss ich vorgehen?

Im Rahmen der Detailprojektierung und Massnahmenplanung werden spezielle Wünsche des Eigentümers entgegengenommen und, wo erforderlich, mit dem Einbau der Schallschutzfenster koordiniert. Spezialwünsche, inkl. Änderung des Rahmenmaterials, sind dem Gebietsplaner anlässlich des Eigentümergesprächs mitzuteilen.

Der Aufpreis für Massnahmen, die über den Besitzstand hinausgehen, keinen funktionalen oder nur einen rein ästhetischen Zweck erfüllen, geht ebenso zu Lasten des Eigentümers wie Massnahmen, welche der Eigentümer ohne Verpflichtung und auf eigene Initiative veranlasst hat (z.B. zusätzliche Fenster in nicht lärmempfindlichen Räumen).

Ich möchte einen eigenen Architekten und/oder Fensterbauer beauftragen, worauf ist zu achten?

Die Gebietsplaner und Nachunternehmer des Schallschutzprogramms werden einer Präqualifikation unterzogen. Es sind bestimmte Standards einzuhalten. Sofern diese eingehalten werden, kann ausnahmsweise auch ein durch den Eigentümer beigezogener Architekt und / oder Fensterbauer die Arbeit verrichten. Mehrkosten sind durch den Eigentümer zu tragen.

Ich plane einen Umbau / eine Renovation – erhalte ich Unterstützung?

Renovationen im Schallschutzperimeter sollen unter Beachtung der qualitativen Standards des Schallschutzprogramms Flughafen Zürich vollzogen werden. Die Projektmitarbeiter unterstützen sanierungswillige Eigentümer dabei.

Kostenlos können Eigentümer die Offerten für ihre Schallschutzfenster technisch überprüfen lassen. Der Fenstereinbau wird vom Eigentümer vorfinanziert und läuft unter dem Rückerstattungsprogramm. Das Geld wird vom Flughafen zu einem späteren Zeitpunkt rückerstattet. Die Investition wird auf eigenes Risiko getätigt. Wird die Liegenschaft zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Schallschutzperimeter entlassen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Die Gebäudehülle meiner Liegenschaft wurde als schalldämmtechnisch ungenügend beurteilt – was ist zu tun?

Lassen Sie sich von uns beraten. In vielen Fällen kann die erforderliche Schalldämmwirkung mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen erzielt werden. Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich kann zudem auf Ihren Antrag und abhängig von der Erfüllung der geforderten Schalldämmmasse, Beiträge sprechen.

Ich stehe kurz vor dem Verkauf meiner Liegenschaft. Wie sind allfällige Rückerstattungen oder Sanierungsmassnahmen zu berücksichtigen?

Verkäufer einer Liegenschaft, die weiterhin Anspruch auf eine liegenschaftsbezogene Zahlung der Flughafen Zürich AG erheben, haben diese Forderung rechtzeitig schriftlich anzumelden und ihre Berechtigung über eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem/den Rechtsnachfolger/n zu belegen.

Im Moment liegt meine Liegenschaft im Schallschutzperimeter. Was geschieht, wenn die An- und Abflugverfahren in einem neuen Betriebsreglement ändern?

Der Schallschutzperimeter wird rechnerisch ermittelt. Massgebend sind die An- und Abflugverfahren, der Flugzeugmix sowie weitere Parameter. Wenn sich einer dieser Parameter wesentlich verändert, müssen allenfalls auch die Umrisse des Schallschutzperimeters angepasst werden. So kann eine Liegenschaft neu in den Schallschutzperimeter zu liegen kommen oder aber auch aus dem Perimeter fallen. Liegenschaften ausserhalb des Perimeters unterliegen nicht der Schallschutzpflicht.

Ich habe einen Vertrag mit dem Fensterbauer und muss seine Arbeit bezahlen. Wie finanziere ich das?

Grundsätzlich bezahlt der Eigentümer die vom Gebietsplaner geprüften Rechnungen (Zahlungsfrist: 60 Tage). Der Gebietsplaner veranlasst beim Flughafenhalter die Rückvergütung der Rechnungen. Diese ist innerhalb von längstens 50 Tagen zu erwarten, sodass keine Vorfinanzierung durch den Eigentümer erforderlich ist.

Wann kann ich mit ergänzenden Massnahmen rechnen?

Die Schallschutzmassnahmen (Fensterersatz) sind in weiten Teilen des Schallschutzperimeters abgeschlossen. Die ergänzenden Massnahmen (Schalldämmlüfter oder Fensterschliessmechanismen in Schlafräumen) werden deshalb unabhängig von den noch laufenden Schallschutzmassnahmen geplant und umgesetzt. Erste Priorität haben Gebiete mit Überschreitung der IGW in der Nacht und am Tag, es folgen jene mit Nachtüberschreitung. Liegenschaften in Gebieten, in denen die IGW nur am Tag überschritten sind, haben keinen Anspruch auf ergänzende Massnahmen.

Haben Sie keine Antwort auf Ihre Fragen gefunden?

Bitte stellen Sie uns ihre Frage per E.Mail: projektleitung@schallschutzprogramm.ch

oder Telefon: 0800 84 14 14

Einverständniserklärungen / Anträge


Während beim Fensterersatz und den ergänzenden Massnahmen (Schalldämmlüfter/Schliessmechanismen) das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich die Eigentümer direkt anspricht, müssen  die Beiträge an die lärmtechnische Sanierung der Gebäudehülle durch die Eigentümer beantragt werden.

Fensterersatz

Am Schluss der Projektierungsphase bespricht der Gebietsplaner mit Ihnen den Massnahmenentscheid. Sie können Ihr Einverständnis zu den besprochenen Massnahmen über den Ihnen zugestellten Antworttalon oder über die untenstehende Eingabemaske geben.

Zur Einverständniserklärung
Ergänzende Massnahmen

Unter "ergänzenden Massnahmen" ist der Einbau von Schalldämmlüftern oder von Fensterschliessmechanismen in Schlafräumen zu verstehen. Für eine  Umsetzung ergänzender Massnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Liegenschaft liegt innerhalb des Schallschutzperimeters des Flughafens Zürich.
  • Die Liegenschaft hat Anspruch auf Schallschutzmassnahmen infolge Fluglärms durch den Flughafen Zürich.
  • Die IGW Nacht sind überschritten.

Sie können Ihr Einverständnis zu den ergänzenden Massnahmen über den Ihnen zugestellten Antworttalon oder über die untenstehende Eingabemaske geben.

Zur Einverständniserklärung
Beitrag lärmtechnische Sanierung Gebäudehülle

Das Schallschutzprogramm entrichtet für die lärmtechnische Sanierung von Teilen der Gebäudehülle, die lärmempfindliche Räume berühren, pauschalierte Beiträge pro Quadratmeter. Die Beiträge müssen beantragt werden. Damit ein Antrag für einen Beitrag an die schalltechnische Sanierung der Gebäudehülle genehmigt werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Sanierung der Gebäudehülle durch den Eigentümer war eine Bedingung für die Umsetzung der Schallschutzmassnahmen im Rahmen des Schallschutzprogramms Flughafen Zürich oder die Umsetzung der Massnahmen wurde aufgrund der schalltechnisch ungenügenden Gebäudehülle durch das Schallschutzprogramm zurückgestellt.
  • Die Sanierung der Gebäudehülle wurde nach der Ist-Aufnahme durch den Gebietsplaner am Objekt umgesetzt und ist abgeschlossen.
  • Die Massnahmen des Schallschutzprogramms Flughafen Zürich in Bezug auf die Fenster wurden umgesetzt (Rückvergütung oder Rückerstattung ist erfolgt).

Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich steht den Eigentümern bei der Planung der Arbeiten gerne beratend zur Seite.

 

Die Beitragshöhe hängt von der Ausführungsvariante der Sanierung ab:

Bei einer umfassenden Ausführung mit Erfüllung der folgenden Werte ist ein Beitrag von CHF 50.- pro m2 vorgesehen:

Schalldämmung:            Rw ≥ 50 dB oder R'w ≥ 48 dB

Wärmedämmung:         U-Wert ≤ 0.2 W/m2K

Für eine einfache Sanierung (beispielsweise mit zwei Lagen Gipskarton oder gleichwertigem Material) kann mit einem Beitrag von CHF 20.- pro m2 gerechnet werden.

Als Minimalsumme für eine Beitragsauszahlung ist der Betrag von CHF 800.- festgelegt.

Zum Antragsformular

Qualitätssicherung


Alle Mitwirkenden sind bemüht, die Umtriebe während der Arbeiten auf ein Minimum zu beschränken.

Zusammenarbeit

In allen Phasen der Planung und Realisierung der Schallschutzmassnahmen sind die Gebietsplaner die ersten Ansprechpartner der Hauseigentümer bzw. der von ihnen Bevollmächtigten.

Die Gebietsplaner werden präqualifiziert und sind in speziellen Kursen des Schallschutzprogramms geschult worden.

Beratung und Bauleitung

Die Gebietsplaner besprechen die im Rahmen des Schallschutzprogramms projektierten und angeordneten Massnahmen mit den Eigentümern, beraten sie im Zusammenhang mit freiwillig auf eigene Kosten zu realisierenden weiteren Massnahmen und unterstützen sie ggf. beratend bei der Planung der Sanierung von Teilen der Gebäudehülle.

Die Projektleitung Schallschutzprogramm Flughafen Zürich beaufsichtigt und führt die Gebietsplaner. Sie steht bei speziellen Fragen gerne zur Verfügung.

Effizienz und Termintreue

Gebietsplaner begleiten die Sanierungsarbeiten als Bauführer. Sie wachen über Ausführung und Termine. Den Grobtermin für die Sanierungsarbeiten gibt der Gebietsplaner rechtzeitig bekannt. Er bestätigt den definitiven Termin einige Tage vor Beginn der Arbeiten.

Bei Einfamilienhäusern dauern die Arbeiten normalerweise wenige Tage. Sind zusätzliche Arbeiten an den Rollladenkästen nötig oder handelt es sich um baulich besonders anspruchsvolle Fensteranschlüsse, können die Arbeiten etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bei Mehrfamilienhäusern dauern die Sanierungsarbeiten länger, werden aber Wohnung für Wohnung nach einem Terminprogramm durchgeführt.

Reinigung und Abnahme

Die Fensterbauer nehmen die Grob- und Baureinigung vor. Eine spezialisierte Firma reinigt die neuen Fenster. Anschliessend erfolgt, unterstützt durch den Gebietsplaner, die Bauabnahme durch den Eigentümer.

Downloads


Broschüre
Merkblätter

Links


Glossar


Betriebskonzession

Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreiber-Gesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben.

Betriebsreglement

Das Betriebsreglement des Flughafens Zürich regelt verbindlich den Betrieb des Flughafens durch den Konzessionsnehmer. Zu den Kernstücken des Betriebsreglements gehören die An- und Abflugverfahren sowie die Betriebszeiten.

Dezibel (dB)

Physikalisches Mass für den Schalldruck (Lärm).

Genehmigter Lärm

Das durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) festgesetzte Gebiet, in welchem Erleichterungen gewährt werden und somit die IGW überschritten werden dürfen. Die Anlagenhalterin ist verpflichtet, in diesem Gebiet unter bestimmten Voraussetzungen passive Schallschutzmassnahmen zu finanzieren.

Förderprogramm Wohnqualität Flughafenregion (WQF)

Mit dem Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt der Kanton Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnbauten bei der schall- und energietechnischen Sanierung. Die dafür verwendeten Mittel stammen aus dem Verkauf der Flughafenaktien des Kantons im Rahmen der rechtlichen Verselbstständigung des Flughafens Zürich. www.wohnqualitaet.zh.ch

Immissionsgrenzwert (IGW) / Alarmwert (AW)

Mass für die Beurteilung schädlicher oder lästiger Einwirkungen durch (Flug-)Lärm. Er ist in der Lärmschutz-Verordnung so festgesetzt, dass Immissionen unterhalb dieses Wertes die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Im Fall des Flughafens Zürich besteht die Pflicht zum Einbau von Schallschutzfenstern bei Überschreitung des IGW.

Lärmempfindliche Räume

Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume und Abstellräume. Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit erheblichem Betriebslärm.

Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Die LSV konkretisiert die generellen Vorgaben des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes (USG) zum Lärmschutz. Sie definiert namentlich die Belastungsgrenzwerte, die für Flughäfen (und andere Anlagen) gelten. In den Anhängen sind u.a. auch die Anforderungen an Schallschutzfenster geregelt.

Schallschutzmassnahmen

Die LSV (Art. 15) versteht unter Schallschutzmassnahmen den Einbau von Schallschutzfenstern.

Programm 2010 / Schallschutzprogramm Flughafen Zürich

Das Programm 2010 wurde aufgrund der Auflagen zur Rahmenkonzession für die 5. Bauetappe entwickelt und in den vergangenen Jahren vorgezogen umgesetzt. Das Schallschutzprogramm 2015 baut auf den bisherigen Arbeiten auf und berücksichtigt dabei die Lärmbelastungen gemäss dem 2010 genehmigten vorläufigen Betriebsreglement (vBR) sowie – nach dessen Rechtskraft – die Lärmkurven gemäss dem teilgenehmigten Betriebsreglement 2014. Es umfasst Fensterersatz, Schalldämmlüfter bei IGW-Überschreitung in der Nacht oder alternativ automatischer Schliessmechanismus sowie Beiträge für die schalltechnische Sanierung der Gebäudehülle. Der Einfachheit halber werden das Programm 2010 und das Schallschutzprogramm 2015 unter der Bezeichnung Schallschutzprogramm Flughafen Zürich zusammengefasst.

Schallschutzperimeter

Gebiet, innerhalb dessen Schallschutzmassnahmen zu ergreifen sind.