Grundlagen und Massnahmen
Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich bezweckt den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm. Als übermässig gilt Lärm, wenn die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgesetzten Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten sind. An den betroffenen Liegenschaften sind in lärmempfindlichen Räumen Schallschutzmassnahmen zu ergreifen.
Grundlagen
Die Flughafen Zürich AG nimmt, wie beispielsweise auch die SBB, einen Auftrag im übergeordneten öffentlichen Interesse wahr. Sie hat dafür vom Bund eine Betriebskonzession erhalten. Diese berechtigt und verpflichtet die Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Konzessionierte Unternehmen erhalten hinsichtlich der zulässigen Lärmbelastung Erleichterungen und dürfen die Immissionsgrenzwerte (IGW) unter bestimmten Bedingungen überschreiten.
Schallschutzperimeter
Gestützt auf die im Betriebsreglement für den Flughafen festgesetzten An- und Abflugverfahren, auf die Betriebszeiten, die Zusammensetzung der Flugzeugflotte u.a.m., errechnet die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (EMPA) die zu erwartende Fluglärmbelastung. Diese wird im Fluglärmkataster dargestellt.
Als Schallschutzperimeter wird das Gebiet bezeichnet, in dem die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten sind.
Schallschutzpflicht
In Gebieten, in denen die IGW überschritten sind, d.h. im Schallschutzperimeter, werden die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften durch behördliche Verfügung verpflichtet, in lärmempfindlichen Räumen Schallschutzmassnahmen zu ergreifen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Verursacher, d.h. die Flughafen Zürich AG.
Massnahmen
Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich umfasst eine ganze Reihe von Massnahmen und Angeboten.
Fensterersatz
Die LSV versteht unter Schallschutzmassnahmen in erster Linie den Einbau von Schallschutzfenstern. Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich hat seit dem Jahr 2000 bereits mehrere tausend Liegenschaften im Umfeld des Flughafens mit Schallschutzfenstern ausgestattet.
Rückerstattung
Kosten für freiwillig, ohne behördliche Auflagen eingebaute Schallschutzfenster werden bei bestehender Schallschutzpflicht nach einem bestimmten Schlüssel rückerstattet.
Ergänzende Massnahmen
Über die in der LSV definierten Schallschutzmassnahmen hinaus ist neu in Gebieten mit übermässiger Nachtbelastung auch der Einbau von Schalldämmlüftern oder Fensterschliessmechanismen Teil des Schallschutzprogramms des Flughafens Zürich.
Sanierung der Gebäudehülle
Eine genügende Gebäudehülle ist nach LSV eine wesentliche Voraussetzung für den Einbau von Schallschutzfenstern. Denn genügt die Gebäudehülle nicht, kann mittels Einbau von Schallschutzfenstern keine Verbesserung der Lärmsituation in den Wohnräumen erreicht werden.
Die Sanierung der Gebäudehülle erfolgt auf Veranlassung und Kosten des Eigentümers. Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich unterstützt die lärmtechnische Verbesserung der Gebäudehülle neu mit einem pauschalen Beitrag pro Quadratmeter.
Unterstützung und Beratung
Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich steht den Liegenschaftseigentümern im Rahmen der Lärmsanierung ihrer Liegenschaften unterstützend und beratend zur Seite.
Abwicklung
Die Flughafen Zürich AG ist für die Finanzierung und Umsetzung der Schallschutzmassnahmen verantwortlich. Sie setzt diese im Rahmen des Schallschutzprogramms Flughafen Zürich um.
Organisation
Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich beauftragt Dritte mit der Planung und Umsetzung des Fensterersatzes und der ergänzenden Massnahmen.
Zahlungen
Der Fensterersatz erfolgt im Auftrag der jeweiligen Hauseigentümer. Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich vergütet Ihnen Ihre Aufwendungen für den Fensterersatz in lärmempfindlichen Räumen unter Berücksichtigung der Besitzstandswahrung.
Liegenschaftseigentümer, die ohne behördliche Auflage lärmempfindliche Räume durch den Einbau von Schallschutzfenstern bereits saniert haben, erhalten über das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich nach einem bestimmten Schlüssel und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im jeweiligen Sanierungsgebiet Rückerstattungen.
Beiträge Gebäudehülle
Das Schallschutzprogramm des Flughafens Zürich leistet auf Antrag des Eigentümers einen finanziellen Beitrag an die Sanierung der Gebäudehülle in lärmempfindlichen Räumen, sofern dies Voraussetzung für den Einbau von Schallschutzfenstern ist oder war.
Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Qualität der Schalldämmung. Der Beitrag wird pro Quadratmeter lärmsanierter Gebäudehülle errechnet und nach Vollzug dieser Arbeiten ausbezahlt.
Weitere Beitragszahler
Sowohl der Kanton als auch der Bund bieten weitere Programme an, welche Beiträge an die lärmtechnische und/oder energetische Sanierung der Gebäudehülle leisten. Bitte orientieren Sie sich auf den einschlägigen Internetseiten.