Schallschutzprogramm

Planung und Umsetzung


Bereits seit dem Jahr 2000 saniert die Flughafen Zürich AG Liegenschaften in der Flughafenregion. In einem grossen Teil des Perimeters sind deshalb bereits Schallschutzmassnahmen umgesetzt.

 

Sanierungsprioritäten


Die Umsetzung des Schallschutzprogramms Flughafen Zürich folgt Sanierungsprioritäten. Erste Priorität geniessen Liegenschaften mit einer Grenzwertüberschreitung sowohl in der Nacht als auch am Tag, in zweiter Priorität folgen Objekte, bei denen die IGW für die Nacht überschritten sind. An dritter Stelle sanieren wir Objekte mit IGW-Überschreitung nur am Tag. Die ergänzenden Massnahmen (Schalldämmlüfter oder Schliessmechanismen in nachtbelasteten Gebieten) werden nach denselben Prioritäten realisiert.

Die Sanierung von Liegenschaften, die wegen ungenügender Gebäudehülle oder anderen Gründen zurückgestellt worden sind, wird systematisch in Angriff genommen und soll zeitnah umgesetzt werden.

Projektablauf


Liegenschaften gleicher Sanierungspriorität werden zu Sanierungsgebieten zusammengefasst. Die Arbeiten innerhalb eines Sanierungsgebietes gliedern sich in verschiedene Phasen. Diese laufen in jedem Sanierungsgebiet nach einem vergleichbaren Muster ab.

Informationsveranstaltung

Nach Abschluss der projektinternen Konzeptphase lädt das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich die Liegenschaftseigentümer mehrerer Sanierungsgebiete zu einer sogenannten Quartierveranstaltung ein. Die Verantwortlichen informieren umfassend über den Projektablauf und stellen die für die Sanierungsgebiete zuständigen Gebietsplaner vor.

Nächste Termine

Zur Zeit stehen noch keine neuen Termine fest.

Projektierungsphase

Im Rahmen der Projektierung nehmen die Gebietsplaner eine Ist-Aufnahme an den Liegenschaften vor. Diese beschreibt den Sanierungsbedarf und mündet in einen Massnahmenplan. Den Massnahmenplan besprechen die Gebietsplaner mit jedem einzelnen Eigentümer. Darauf abgestützt erfolgt der Massnahmenentscheid, der den Eigentümern zugestellt wird.  

Projektierung

Realisierungsphase

Die Realisierung der Massnahmen wird nach Gesetz durch eine behördliche Verfügung ausgelöst. Alsdann ermittelt die Flughafen Zürich AG die infrage kommenden Fensterlieferanten im Rahmen eines öffentlichen Submissionsverfahrens. Dies sowie diverse weitere Vorbereitungsarbeiten mit Blick auf die Realisierung nimmt jeweils einige Zeit in Anspruch. Die Realisierung wird deshalb nicht unmittelbar an die Projektierung anschliessen. Bis zur Aufnahme der Arbeiten können ohne weiteres 12 bis 18 Monate vergehen.

Sanierung


Die Sanierung verbessert die Schalldämmwirkung der Fenster gegenüber dem Aussenlärm in lärmempfindlichen Räumen um ein definiertes Mass.

Schallschutzfenster

Die Sanierungsmassnahmen nehmen Rücksicht auf die Schutzwirkung und den Allgemeinzustand der bestehenden Fenster. Ungenügende Fenster werden ersetzt. Das gilt auch für Fenster, die ein bestimmtes Alter überschritten haben (Holz- und Kunststofffenster: 20 Jahre oder älter, Holz/Metall: 25 Jahre oder älter).

 

Fensterersatz

Das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich arbeitet nach dem Grundsatz der Besitzstandswahrung. Ungenügende Fenster werden durch Schallschutzfenster ersetzt, die hinsichtlich Material und Ausführung (Fensterteilung, Öffnung) gleichwertig sind. Dies gilt jedoch nicht für Sonderausführungen ohne funktionalen Zweck. In jedem Raum wird ein Fenster mit Dreh-Kipp-Mechanismus eingebaut. Wies der Raum vorher mehrere solcher Dreh-Kipp-Fenster auf, so ist wieder die gleiche Anzahl vorgesehen.



Nachbesserung

Gelegentlich genügen einfache Nachbesserungen, um die geforderte Schalldämmwirkung zu erzielen. Neue Dichtungen für die Fensterrahmen oder –flügel, Nachjustieren der Flügel und das Abdichten von Schallbrücken (z.B. Rollladenkästen, Bürstendichtungen bei Rollladengurten) stehen bei solchen Nachbesserungen im Vordergrund.

Falls Nachbesserungen Kosten vom mehr als einem Drittel des Neupreises eines Fensters verursachen oder wenn das Fenster einen ungenügenden Allgemeinzustand aufweist, wird es ersetzt. 

Ergänzende Massnahmen


In Gebieten, in denen der Immissionsgrenzwert für die Nacht überschritten ist, bietet das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich auf Wunsch des Eigentümers die Möglichkeit, in Schlafräumen Schalldämmlüfter einbauen zu lassen.

Alternativ kann auf Verlangen ein zeitgesteuerter Fensterschliessmechanismus pro Schlafraum montiert werden.

 

Realisierung

Realisierung

Zahlungen


Die Fensterlieferanten werden durch die Flughafen Zürich AG im Rahmen eines öffentlichen Submissionsverfahrens ermittelt. Auftraggeber für den Fenstersatz an seiner eigenen Liegenschaft ist der Eigentümer. Gegenüber dem Fensterlieferanten ist er Vertragspartner und Rechnungsadressat.

Vertragsbeziehungen

Zahlungsfrist

Rechnungen der Unternehmer sind mit einer Zahlungsfrist von 60 Tagen durch den Eigentümer zu begleichen. Innert 50 Tagen erfolgt die Zahlung der Flughafen Zürich AG an den Eigentümer (s.u. Rückvergütung). So braucht der Eigentümer keine eigenen Mittel einzusetzen.

Rückvergütung

Die Rückvergütung erfolgt im Umfang der angeordneten Massnahmen. Der Aufpreis für allfällige Spezialausführungen, welche über den Besitzstand hinausgehen, keinen funktionalen oder nur einen rein ästhetischen Zweck erfüllen, geht ebenso zu Lasten des Eigentümers wie Massnahmen, welche der Eigentümer ohne Verpflichtung und auf eigene Initiative veranlasst hat (z.B. zusätzliche Fenster in nicht lärmempfindlichen Räumen).

Direktzahlungen

Die Abgeltung der Handwerkerleistungen für die Sanierung von Schallnebenwegen (z.B. Rollladenkästen), für Maler- oder Schreinerarbeiten sowie für die ergänzenden Massnahmen erfolgt direkt durch das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich.

Rückerstattung

Die Rückerstattung für freiwillig, d.h. ohne behördliche Auflagen in lärmempfindlichen Räumen eingebaute Schallschutzfenster folgt einem standardisierten Verfahren. Der Rückerstattungsbetrag orientiert sich an den effektiv angefallenen Sanierungsaufwendungen im Sanierungsgebiet, in dem die betreffende Liegenschaft liegt. Der Schlüssel berücksichtigt auch das Rahmenmaterial, die Kosten für Nebenarbeiten sowie weitere Kriterien. Rückerstattungen erfolgen aus diesem Grund nach Abschluss der Sanierungsarbeiten pro Sanierungsgebiet.

Beiträge an die schalltechnische Sanierung der Gebäudehülle

Wenn ungenügende Schalldämmwerte von Dach, Fassade etc. dazu führen, dass ein Fensterersatz keine wahrnehmbare Verringerung des Lärms im Gebäude erwarten lässt,  wird die Liegenschaft bei der Bearbeitung zurückgestellt. Der Eigentümer ist gehalten, Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Spezialisten des Schallschutzprogramms wirken auf Verlangen gerne beratend mit.

Gleichzeitig mit der oder im Anschluss an die Sanierung der Gebäudehülle durch den Hauseigentümer können die Massnahmen im Rahmen des Schallschutzprogramms Flughafen Zürich umgesetzt werden.

Auf Antrag des Eigentümers richtet das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich einen finanziellen Beitrag an die schalltechnische Sanierung der Gebäudehülle aus.

Antrag

Finanzierung